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   AG Köln, 22.07.2015 - 261 C 56/15   

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https://dejure.org/2015,26492
AG Köln, 22.07.2015 - 261 C 56/15 (https://dejure.org/2015,26492)
AG Köln, Entscheidung vom 22.07.2015 - 261 C 56/15 (https://dejure.org/2015,26492)
AG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 261 C 56/15 (https://dejure.org/2015,26492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten: Schwacke bestätigt - Internetlastigkeit des Fraunhofer-Marktpreisspiegels moniert

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 212/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Köln, 22.07.2015 - 261 C 56/15
    Das Gericht sieht auch nicht den Mittelwert zwischen Fraunhofer und Schwacke als geeignete Grundlage für eine Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten an, der nunmehr vom OLG Köln (OLG Köln, Urteil vom 30.7.2012, Az: 15 U 212/12) zugrunde gelegt wird (so auch LG Köln, Urteil vom 13.8.2013, Az: 11 S 374/12, das weiterhin die Anwendung der Schwacke-Liste bejaht).

    Dies gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug des Geschädigten in gleicher Weise versichert war, wenn der Geschädigte während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist (OLG Köln, Urteil vom 30.7.2013, Az: 15 U 212/12).

    Zudem hat die Geschädigte Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Zusatzfahrer in Höhe von EUR 12, 00 pro Tag laut Schwacke, insgesamt EUR 132, 00.Kosten für einen Zusatzfahrer hat der Schädiger grundsätzlich zu erstatten (OLG Köln, Urteil vom 30.7.2013, Az: 15 U 212/12).

  • OLG Köln, 08.11.2011 - 15 U 54/11

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Köln, 22.07.2015 - 261 C 56/15
    Denn gerade die Notwendigkeit der kurzfristigen Verfügbarkeit kennzeichnet in einer erheblichen Anzahl von Fällen die Situation der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges, welches an Stelle des infolge des Unfalls fahruntauglichen Fahrzeugs benötigt wird (OLG Köln, Urteil vom 8.11.2011, Az: I-15 U 54/11).

    Zudem liegt es gerade bei Unfällen nahe, dass die Geschädigten sich zur Abdeckung etwaiger weiterer, nicht ohne weiteres vorhersehbarer Kosten ein etwa noch nicht ausgeschöpftes Kreditkartenlimit offenhalten wollen und daher zunächst von dem Einsatz ihrer Kreditkarten absehen, wenn ihnen durch ein Mietwagenunternehmen die Möglichkeit eingeräumt wird, ein Unfallersatzfahrzeug ohne Einsatz ihrer Kreditkarte anzumieten (OLG Köln, Urteil 8.11.2011, Az: I-15 U 54/11).

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus AG Köln, 22.07.2015 - 261 C 56/15
    Die Anwendung der Schwacke-Liste kann allenfalls dann zur Schätzung ungeeignet sein, wenn der Schädiger umfassenden Sachvortrag dazu vorbringt und insoweit Beweis antritt, dass dem Geschädigten im fraglichen Zeitraum eine Anmietung mit denselben Leistungen zu wesentlich günstigeren Preisen bei konkret benannten bestimmten anderen Mietwagenunternehmen möglich gewesen wäre (BGH, Urteil vom 22.02.2011, Az.: VI ZR 353/09).

    Dies hat der BGH wiederholt bestätigt (u.a. BGH, Urteil vom 22.02.2011, VI ZR 353/09).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Köln, 22.07.2015 - 261 C 56/15
    Mit Ablauf der gesetzten Frist zur Regulierung hat sich der Anspruch auf Naturalrestitution gemäß § 250 BGB in einen Geldanspruch umgewandelt (AG Hagen (Westfalen), Urteil vom 24.5.2006, Az: 16 C 371/05; BGH, Urteil vom 13.1.2004, Az: XI ZR 355/02).
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Köln, 22.07.2015 - 261 C 56/15
    Hiergegen spricht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2012, Az: VI ZR 316/11.
  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Köln, 22.07.2015 - 261 C 56/15
    Insoweit im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des OLG Köln (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.7.2013, Az: 15 U 186/12) sind nach der Auffassung des erkennenden Gerichts nicht die in der Schwacke-Liste aufgeführten Pauschalen zu addieren.
  • OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10

    Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Köln, 22.07.2015 - 261 C 56/15
    Auch kann von einem Geschädigten nicht verlangt werden, dass er in Zeiten hoher Internetkriminalität seine Kreditkartendaten im Internet angibt und sich hierdurch einem Missbrauchsrisiko aussetzt (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 18.8.2010, Az: 5 U 44/10).
  • AG Hagen, 24.05.2006 - 16 C 371/05

    Zugrundelegung von Stundensätzen einer markengebundenen Vertragswerkstatt im

    Auszug aus AG Köln, 22.07.2015 - 261 C 56/15
    Mit Ablauf der gesetzten Frist zur Regulierung hat sich der Anspruch auf Naturalrestitution gemäß § 250 BGB in einen Geldanspruch umgewandelt (AG Hagen (Westfalen), Urteil vom 24.5.2006, Az: 16 C 371/05; BGH, Urteil vom 13.1.2004, Az: XI ZR 355/02).
  • OLG Köln, 14.06.2011 - 15 U 9/11

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Köln, 22.07.2015 - 261 C 56/15
    Ein solcher Aufschlag würde aber voraussetzen, dass die Anmietung eines Fahrzeugs gerade in einer typischen Situation der Unfallersatzanmietung geschieht, da nur dann ein kausaler Zusammenhang zwischen der Anmietung und dem gerade mit Blick auf die Situation der Unfallersatzanmietung typischerweise anfallenden und pauschal kalkulierten Zusatzaufwand besteht (so zutreffend OLG Köln, Urteil vom 14.6.2011, Az: 15 U 9/11).
  • OLG Köln, 27.07.2011 - 5 U 44/11

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Köln, 22.07.2015 - 261 C 56/15
    (vgl. hierzu auch OLG Köln, Urteil vom 27.7.2011, Az: I-5 U 44/11).
  • LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09

    Ersatz von Mietwagenkosten als Herstellungsaufwand bei wirtschaftlicher

  • LG Köln, 07.01.2014 - 11 S 191/13
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten

  • LG Köln, 13.08.2013 - 11 S 374/12

    Kosten für die Ausstattung des Mietwagens mit Winterreifen ersatzfähige

  • AG Köln, 13.06.2016 - 264 C 146/15
    Das erkennende Gericht geht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und der Berufungskammer des Landgerichts (vgl. nur LG Köln, Urteil vom 13.08.2013, 11 S 374/12, zit. nach juris, dort insb. Rn. 13; AG Köln, Urt. vom 26.06.2014, 271 C 240/13, zit. nach juris; AG Köln, Urt. vom 22.07.2015, 261 C 56/15, zit. nach juris) - davon aus, dass die Schwacke - Mietpreisliste eine grundsätzlich geeignete Schätzgrundlage darstellt.
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